Maler, Anstreicher und Lackierer sind Handwerker, die meisten davon Facharbeiter, die 3 Jahre eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gemacht haben. Die Handwerker beschichten/streichen Wände, Decken, Böden, Türen, Zargen, Fenster, Fassaden und vieles mehr. Diese Anstriche sind transparent, farbig oder weiß und bieten Schutz oder Optikfunktionen wie etwa gegen Korrosion.
Wer hätte gewusst, dass das Wort „Maler“ sich aus den Worten „Flecken machen“ und „schreiben“ ableitet aus dem Lateinischen: makula, Fleck (Makel) und dem Gotisch: mela,,Schrift´´ wurde zu Maler und weil der Maler nicht nur malt sondern auch Lackiert spricht man heute von einem Maler und Lackierer. Aber auch Tüncher wurde der Maler im 19. Jahrhundert genannt. „Tünch“ war die Bezeichnung einer feinen Putzschicht die von einem Tüncher auf Wände aufgezogen wurde heute spricht man dabei von einem Gipser.
Nicht jeder Anstreicher darf sich auch Maler und Lackierer nennen, denn ein Handwerker der den Titel Maler und Lackiere Trägt ist durch eine mindestens 3 Jahre lange Ausbildung (Dualsystem) gegangen. Er hat an der hiesigen Handwerkskamme eine Zwischenprüfung und am Ende seiner Malerausbildung eine Gesellenprüfung nach (HwO) abgelegt. Man unterscheidet zwischen 3 Spezialisierungen
• Maler und Lackierer Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
• Maler und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
• Maler und Lackierer Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Heute sind Maler für Streicharbeiten, Lackierarbeiten, Verputzarbeiten, Dämmarbeiten, Tapezierarbeiten und Farbgestaltung zuständig.
Malerbetrieb und Malermeister
Um einen Malerfachbetrieb zu gründen, ist es zwingend notwendig einen Meisterbrief im Malerhandwerk zu besitzen, aber auch ohne Malermeister ist es unter bestimmten Umständen möglich Malerarbeiten gewerblich anzubieten. Dies ist immer dann möglich, wenn die Tätigkeit sich auf einfache Maler- und Tapezierarbeiten beschränkt.